und der Anwalt mit Blick auf die Tatbestandsvoraussetzungen der massgebenden Rechtsnormen die notwendigen Fragen zu stellen hat. Soweit erforderlich hat der Anwalt den Sachverhalt mittels Studiums der ihm übergebenen Akten und Beizugs der verfügbaren Beweisstücke zu klären. Erscheinen diese Unterlagen lückenhaft oder ungenügend, muss er bei seinem Klienten weitere Informationen verlangen. Nötigenfalls hat der Anwalt den Mandanten zielgerichtet zu befragen, da er als Rechtskundiger weiss, welche Tatsache für die Beurteilung der sich stellenden Rechtsfragen von Bedeutung sind, während Letzterer i.d.R. nicht über diese Kenntnisse verfügt.