Urteil vom 5. Dezember 2019 letztinstanzlich abwies, rechtfertigt, den angefochtenen Nichteintretensentscheid zwecks Ansetzung einer neuen (Nach-)Frist zur Leistung des Kostenvorschusses aufzuheben. Dies ist aus folgenden Gründen zu bejahen: aa) Das Bundesgericht hielt in seiner Rechtsprechung fest, die Natur des Rechtspflegeanspruchs bringe es mit sich, dass ein Gericht bis zum rechtskräftigen Entscheid über ein hängiges Rechtspflegegesuch keinen Nichteintretensentscheid © Kanton St.Gallen 2024 Seite 3/7 Publikationsplattform St.Galler Gerichte