© Kanton St.Gallen 2024 Seite 1/7 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Sachen unentgeltliche Rechtspflege setzte der verfahrensleitende Richter des Kreisgerichts dem Kläger für die Bezahlung des am 11. Juni 2019 in Rechnung gestellten Kostenvorschusses von Fr. 8'100.00 am 18. Juli 2019 eine Nachfrist bis 26. August 2019. Da der Kläger den Kostenvorschuss in der Folge nicht bezahlte, trat der verfahrensleitende Richter mit Entscheid vom 29. August 2019 auf die Aberkennungsklage nicht ein. Aus den Erwägungen: III. […] 2. […]