Sachverhalt (Zusammenfassung): In einem Verfahren betreffend Aberkennungsklage wies der verfahrensleitende Richter des Kreisgerichts das klägerische Begehren um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege mit Verfügung vom 11. Juni 2019 wegen Aussichtslosigkeit ab. Dagegen beschwerte sich der Kläger erfolglos beim Kantonsgericht und beim Bundesgericht;