e) Da nunmehr alle Faktoren bekannt sind, lässt sich der Bonusanspruch des Klägers für das Jahr 2017 berechnen. Er beträgt Fr. 25'735.65 (Fr. 132'002.16 ["Eligible Annual Base Salary"] x 20% ["Bonus Target"] x 88,62% ["Business Performance Factor"] x 110% ["Individual Performance Factor"]). Die Beklagte hat dem Kläger somit für das Jahr 2017 eine variable Vergütung in Höhe von Fr. 25'735.65 brutto – anstatt der verlangten Fr. 26'400.45 brutto – zu bezahlen. 8. Damit bleibt nachfolgend noch zu prüfen, ab welchem Zeitpunkt die Beklagte auf diesem Betrag 5% Verzugszins (Art. 104 Abs. 1 OR) schuldet.