© Kanton St.Gallen 2024 Seite 27/33 Publikationsplattform St.Galler Gerichte ist daher auf die von der Beklagten angegebenen Werte abzustellen. Der "BPF" beträgt demzufolge 88,62% ([78,3% x 0,4] + [95,5% x 0,6]).