zu 60% aus den "BU KPIs" zusammensetze (S. 2). Insofern konnte und musste sich der Kläger, weil wiederum kein Widerspruch behauptet, geschweige denn dargetan ist, danach richten. © Kanton St.Gallen 2024 Seite 25/33 Publikationsplattform St.Galler Gerichte