Wie sich dem Pay Letter 2016 entnehmen lässt, resultierte der BPF bereits beim Bonus für das Jahr 2016 aus einer Kombination der Gesamtleistungen des D Konzerns ("D’s overall achievements") und den Leistungen der Geschäftseinheit des Klägers ("your business unit’s achievements"). In der E-Mail von F vom 5. April 2017 mit dem Betreff "D’s Key Performance Indicators (KPIs) for 2017" (Dossier 1/2 bekl.act. 4), welche mitunter auch an den Kläger versandt wurde (Dossier 2/2 bekl.act. 2), gab die Beklagte die "D KPIs" für das laufende Jahr 2017 bekannt (S. 1 Aufzählung) und informierte darüber, dass sich der BPF für "overall employee" neu zu 40% aus den "D KPIs" und