Das bedeutet aber auch, dass die Vergütung je nach Qualität der Arbeitsleistung und je nach Geschäftserfolg höher oder tiefer ausfallen können sollte. Dies verträgt sich denn auch am besten mit dem Ziel, Anreize zu schaffen, ist der Arbeitnehmer diesfalls doch daran interessiert, möglichst gute Leistungen zu erbringen, um die Zielgrösse oder mehr zu erhalten, und die Arbeitgeberin, wenn die individuellen Leistungen hinter den Erwartungen zurückbleiben, nicht gehalten, den Arbeitnehmer mit einer variablen Vergütung im Umfang von 20% seines Jahresgrundgehalts zu belohnen. cc) nachträgliches Parteiverhalten