sollte, ein Betrag in entsprechender Höhe mithin zur Auszahlung gelangen sollte, wenn die Leistungen des Arbeitnehmers zufriedenstellend waren und das Geschäftsjahr zufriedenstellend verlief. Das bedeutet aber auch, dass die Vergütung je nach Qualität der Arbeitsleistung und je nach Geschäftserfolg höher oder tiefer ausfallen können sollte.