Berechnungsfaktoren "Business Performance Factor" und "Individual Performance Factor" denn sonst hätte einklagen sollen, weshalb das Rechtsbegehren diesbezüglich nur beschränkt aussagekräftig ist. Jedenfalls liess er in seiner Klage in fett gedruckter Schrift ausführen, klar sei, dass die variable Salärzahlung nur dann entfallen könne, wenn der "Business Performance Factor" oder der "Individual Performance Factor" mit 0 bewertet würde (S. 4). Das zeigt, dass auch er letztlich den Standpunkt vertrat, die 20% stellten eine Zielgrösse dar, die nicht nur über-, sondern abhängig vom Geschäftserfolg und der subjektiven Leistung auch unterschritten werden könnte.