© Kanton St.Gallen 2024 Seite 16/33 Publikationsplattform St.Galler Gerichte von brutto Fr. 26'400.00 (20% von Fr. 132'002.16), während im darüberhinausgehenden Umfang kein durchsetzbarer Anspruch bestehe (vi-Entscheid, S. 8-10).