Der Bonus 2016 in Höhe von Fr. 15'222.47, welchem offenbar auch die konzerninterne Tätigkeit des Klägers in den Niederlanden zugrunde gelegen habe, lasse sich anhand der in der Bonusabrechnung (Pay Letter 2016) aufgeführten Formel nachvollziehen. Die ersten beiden Faktoren derselben ("Eligible Annual Base Salary" und "Bonus Target") könnten dem Arbeitsvertrag entnommen werden, während der Beklagten bei der Gewichtung der für den "Business Performance Factor" massgeblichen Unternehmenskennzahlen und bei der Beurteilung der in den "Individual Performance Factor" einfliessenden klägerischen Leistungen ein weites Ermessen zukomme.