1.a) Die B GmbH (Beklagte, Arbeitgeberin) mit Sitz in C bezweckt gemäss Handelsregisterauszug die Entwicklung und Produktion von sowie den Handel mit pharmazeutischen und chemischen Produkten und Substanzen (Dossier 2/3 kläg.act. 1). Sie gehört der weltweit tätigen Firmengruppe D an. b) Mit Arbeitsvertrag vom 5./20. Oktober 2016 (Dossier 1/3 kläg.act. 3 [nachfolgend: Arbeitsvertrag]) stellte die Beklagte A (Kläger), der bis dahin für ein anderes Unternehmen der D Gruppe tätig gewesen war, per 1. November 2016 zu einem Jahresgehalt von Fr. 130'000.00 brutto (12 x Fr. 10'833.00) als Senior Manager