Die Klägerin als Mieterin und der Beklagte als Vermieter schlossen am 15./26. Juni 2018 einen Mietvertrag betreffend eine 5-Zimmer-Wohnung. Mit Schreiben vom 14. Oktober 2018 kündigte der Beklagte das Mietverhältnis per 31. Januar 2019. Daraufhin gelangte die Klägerin mit einem Schlichtungsgesuch betreffend Kündigungsanfechtung, Mängelbehebung, Schadenersatz und Mietzinsherabsetzung an die Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse, welche ihr, nachdem an der Schlichtungsverhandlung keine Einigung zustande gekommen war, die © Kanton St.Gallen 2024 Seite 1/7 Publikationsplattform St.Galler Gerichte