Der Vorinstanz ist zwar zuzustimmen, dass Sinn und Zweck von Art. 142 Abs. 2 ZPO grundsätzlich darin besteht, dass bei einer Frist, die nach Monaten berechnet wird, effektiv die entsprechende Anzahl Monate zur Verfügung steht, und nicht noch ein zusätzlicher Tag. Allerdings zählt ein Monat ohnehin nicht immer gleich viele Tage, weshalb Monatsfristen, gemessen in Anzahl Tagen, unterschiedlich lang sein können, ihre Dauer also von vornherein nicht präzis definiert ist. Dagegen bedingen Rechtssicherheit und Prozessökonomie, dass die Vorschriften über den Beginn, die Dauer und die Einhaltung der Fristen möglichst klar und einfach zu handhaben sind.