Bei diesen zutreffenden rechtlichen Ausführungen übersieht die Klägerin, dass nach den von ihr […] zu Recht nicht (bzw. jedenfalls nicht in einer den Begründungsanforderungen genügenden Weise) angefochtenen © Kanton St.Gallen 2024 Seite 3/7 Publikationsplattform St.Galler Gerichte