Nachdem die Abwicklung des Vertrags nicht durchwegs wie geplant geklappt hatte (sowohl ein erster als auch ein zweiter Inbetriebnahmeversuch scheiterten und ein Defekt an einer gelieferten Pumpe musste zwischenzeitlich behoben werden), erhob die Klägerin beim Kreisgericht K Klage gegen die Beklagte, welche sie anlässlich der Hauptverhandlung erweiterte. Die Beklagte schloss auf Abweisung der Klage. Mit Entscheid vom 4. Oktober 2018 wies der Einzelrichter des Kreisgerichts K (Vorinstanz) die Klage integral ab, wogegen die Klägerin Berufung erhob. Im Berufungsverfahren blieb insbesondere die rechtliche Qualifikation des Vertrags streitig. Erwägungen (Auszug) III. […]