Die Klägerin, eine auf die Planung und Durchführung von Arbeiten und Dienstleistungen in den Bereichen Sanitär und Heizung spezialisierte Aktiengesellschaft, schloss mit der Beklagten, einer auf die Produktion und den Vertrieb von Solaranlagen spezialisierten Aktiengesellschaft, am 3. September 2015 einen Vertrag betreffend eine Solaranlage für eine Überbauung in W. zum Gesamtpreis von Fr. 63'097.45 ab. Die Beklagte versprach dabei neben der Lieferung der einzelnen Komponenten der Solaranlage (22 Positionen) in einer separaten, mit einem Preis von Fr. 1'250.00 ausgeschiedenen Position (Nr. 23) Folgendes (vgl. auch Pos. 24): "Inbetriebnahme inkl. Befüllen: Kontrolle der Solaranlage