Für eine gerichtliche Begrenzung der Futtermenge auf ein bestimmtes Mass fehlte es ausserdem an Angaben zu den bisherigen Futtermengen und damit an Anhaltspunkten dafür, wie diese zu reduzieren wären. Eine Beschränkung des Fütterungsverbots auf bestimmte (Winter-)Monate erübrigt sich sodann, da sich die Alpendohlen ausserhalb der Schneesaison von Natur aus in höheren Lagen aufhalten und deshalb am Z.____ [Gebiet] nicht anzutreffen sind.