Hingegen dient, wie sich ebenfalls aus den Aussagen des Zeugen erschliesst, das lediglich morgendliche Füttern bzw. das Absehen von mehrmaligen Fütterungen pro Tag vorwiegend dazu, zu vermeiden, dass die Vögel am Ort verweilen, um die nächste Fütterung abzuwarten. Insofern vermag der blosse Umstand, dass der Beklagte pro Tag nur noch einmal füttert, die Bedenken wegen möglicher Krankheitsübertragungen nicht auszuräumen.