Die Argumente des Beklagten verfangen nicht: Zwar trifft es zu, dass der Zeuge Folgendes aussagte: "Füttern ist also grundsätzlich erlaubt, aber soll immer nur zurückhaltend sein. Man kann den Tieren über den strengen Winter helfen, aber man muss beachten, dass es keine Haustiere sind. Ich denke, wenn man es nur am Morgen macht, sodass die Tiere nur befristet Futter zur Verfügung haben, ist es in einem Rahmen, welcher der Tierart nicht schadet". Allerdings stellte er dem die Aussage voran, man sollte Wildtiere gar nicht oder mässig füttern.