angesetzten Frist – beim Gericht angehoben wird oder (2) das Verfahren betreffend Werklohnforderung nach Durchführung der Schlichtung mit dem für diese Dauer sistierten (Art. 126 Abs. 1 ZPO) Verfahren betreffend definitive Pfandrechtseintragung © Kanton St.Gallen 2024 Seite 4/9 Publikationsplattform St.Galler Gerichte