der Rechtssicherheit stehenden Bedürfnis nach einfachen und klaren Grundsätzen dafür aussprach, es sei die beim unzuständigen Gericht eingereichte Originalklage neu einzureichen (Kantonsgericht, III. Zivilkammer, 28. Mai 2020, BO.2018.9). Hinweis: Das Bundesgericht wies eine gegen diesen Entscheid gerichtete Beschwerde am 9. Februar 2021 ab, soweit es darauf eintrat (BGer 4A_368/2020). Aus den Erwägungen: III. © Kanton St.Gallen 2024 Seite 1/9 Publikationsplattform St.Galler Gerichte 1. Prozessvoraussetzungen