vgl. auch Boll, Anforderungen an Biomechanische Gutachten, in: Tagungsunterlagen AGU Seminar 2008 "Biomechanische Gutachten in Strassenverkehr und Sport", S. 4). Allgemeingültige Voraussetzungen oder Vorbedingungen für die Erstellung biomechanischer Gutachten zu Sportunfällen lassen sich allerdings nicht definieren (Muser, a.a.O., S. 2). In Betracht zu ziehen ist zudem, dass die Aufgabe der mit der Erstellung eines biomechanischen Gutachtens betrauten Experten unter Umständen vereinfacht wird, wenn – was hier der Fall ist – zwei völlig widersprüchliche Darstellungen zum Unfallhergang vorliegen (Boll, a.a.O., S. 2).