Dass sich die Parteien über den genauen Unfallhergang uneinig sind, zeigte sich schon im Jahr 2014. Nach den einschlägigen (vorprozessualen) Parteiakten sowie den Parteivorbringen zu schliessen hielten seither beide Seiten im Wesentlichen konstant und unverändert an ihrer Darstellung fest. Dabei kann auch nicht gesagt werden, die eine Versionen sei plausibler als die andere. Nach der allgemeinen Lebenserfahrung erscheint es vor diesem Hintergrund eher unwahrscheinlich, dass die eine oder andere Partei im Rahmen einer Parteibefragung von ihrem Standpunkt abweichen würde.