Vermutung dafür, dass jeder der beiden dem jeweils anderen nicht die nötige Aufmerksamkeit geschenkt und damit gleichermassen schuldhaft gegen die sich aus der FIS-Regel 1 ergebende allgemeine Sorgfaltspflicht und das sich aus der FIS-Regel 2 ergebende Sichtfahrgebot bei angepasster Geschwindigkeit verstossen hat; dabei ist bei Beteiligung eines Snowboardfahrers zu dessen Lasten in Betracht zu ziehen, dass ein Snowboard im Vergleich zu regulären Skiern schwerer ist, dadurch wegen der höheren Aufpralldynamik bei Kollisionen höhere Verletzungsrisiken birgt, gleichzeitig aber schwerer zu steuern und bei jedem zweiten Schwung ("backside turn") ein toter