herbeizuführen oder mindestens zu begünstigen. Zugleich wären in diesem Fall auch die Haftungsvoraussetzung der Widerrechtlichkeit und des Verschuldens erfüllt: Einerseits wäre dem Beklagten ein Eingriff in ein absolut geschütztes Rechtsgut der Klägerin (körperliche Integrität) vorzuwerfen.