I.1. Am […] kam es im Skigebiet X […] zu einer Kollision zwischen A (Klägerin), welche die Piste auf Skiern befuhr, und B (Beklagter), der dort auf einem Snowboard unterwegs war. Umstritten ist, ob der Beklagte dabei, wie die Klägerin behauptet, von hinten rechts in diese hineingefahren ist, oder ob der Beklagte, wie er vorbringt, sich unmittelbar vor der Kollision links von der Klägerin befand und diese dann in seine rechte Schulter prallte. © Kanton St.Gallen 2024 Seite 1/10 Publikationsplattform St.Galler Gerichte