Dies rechtfertige einen höheren Abzug für Wiederverheiratungschancen von 40%. Die Kläger verlangen ihrerseits anschlussberufungsweise, der Wiederverheiratungsabzug © Kanton St.Gallen 2024 Seite 14/20 Publikationsplattform St.Galler Gerichte sei auf 25% zu reduzieren. Beim Kläger sei, wie die Entwicklung gezeigt habe, kein Wiederverheiratungswille vorhanden. Er wohne weiterhin alleine mit seiner Tochter. Sodann sei auf die aktuellen Tabellen von Stauffer/Schaetzle/Weber abzustellen, welche tiefere Prozentwerte zu den Wiederverheiratungschancen auswiesen.