Da auch aktuellere Daten zum gesamtschweizerischen Lohngefüge aus dem Jahr 2018 zeigen, dass die Region Ostschweiz weiterhin ein vergleichsweise tiefes Lohnniveau aufweist (vgl. https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/arbeit-erwerb/loehne- erwerbseinkommen-arbeitskosten/lohnniveau-grossregionen.html) und der Wohnort der Kläger nicht im städtischen, sondern im ländlichen Gebiet liegt, ist der im angefochtenen Entscheid herangezogene Stundenansatz für die Haushaltsarbeit von Fr. 30.00 mit Blick auf die soeben dargestellte Rechtsprechung des Bundesgerichts und des Kantonsgerichts als zu hoch einzustufen. Ausgehend von den statistischen