und N 175 ff.), lassen sich zwar ebenfalls nicht von der Hand weisen; sie beziehen sich aber vor allem auf Familien mit mehreren Kindern und fallen in der vorliegenden Konstellation daher weniger ins Gewicht. So sind die von ihm genannten Nachteile, dass nicht alle Kinder gleichzeitig selbständig würden, der Einsatz der Hausangestellten aber nur schwerlich stufenweise abgebaut werden könne, und bei Zusammenzählung der in der Tabelle von Schaetzle/Weber errechneten Prozentsätze in kinderreichen Familien "bald einmal realitätsfremd[e]" Ergebnisse © Kanton St.Gallen 2024 Seite 7/20 Publikationsplattform St.Galler Gerichte