Nachdem (definitiv) feststand, dass keine Aussicht auf eine vergleichsweise Einigung bestehe, zeigte die Vorinstanz mit Schreiben vom 29. November 2017 (erneut) an, dass sobald als möglich eine interne Beratung durchgeführt werde. Am 15. März 2018 teilte die Vorinstanz den Parteien sodann den Termin der internen Beratung mit und gab die Zusammensetzung des Spruchkörpers bekannt, welche im Vergleich zum ersten kreisgerichtlichen Verfahren aus dem Jahr 2009 (einzig) die Änderung aufwies, dass Kreisrichter Fredi Bruni durch Kreisrichter Beat Fritsche ersetzt wurde.