Die Parteien wurden nach der Rückweisung mit Schreiben der Vorinstanz vom 21. September 2017 darüber informiert, dass vorgesehen sei, ohne nochmalige Durchführung einer Verhandlung die Beratung in der Sache wieder aufzunehmen, wobei deren Resultat offen sei und namentlich in einem Endentscheid oder einem Beweisbeschluss bestehen könne. Nachdem (definitiv) feststand, dass keine Aussicht auf eine vergleichsweise Einigung bestehe, zeigte die Vorinstanz mit Schreiben vom 29. November 2017 (erneut) an, dass sobald als möglich eine interne Beratung durchgeführt werde.