Die Beklagte ist Ärztin und betreute ab 4. September 2002 D.Y.____ während der Schwangerschaft. Am 15. März 2003 wurde die Schwangere positiv auf HIV getestet und am 21. März 2003 mittels Kaiserschnitt entbunden; einige Tage danach verstarb sie im Spital. In der Folge erhoben der Ehemann und das Kind der Verstorbenen einen Haftpflichtprozess gegen die Beklagte und machten Ansprüche auf Schadenersatz und Genugtuung geltend. Aus den Erwägungen: III. © Kanton St.Gallen 2024 Seite 2/20 Publikationsplattform St.Galler Gerichte 1. Wechsel im Spruchkörper bei der Vorinstanz