Da die Region Ostschweiz weiterhin ein vergleichsweise tiefes Lohnniveau aufweist und der Wohnort der Kläger nicht im städtischen, sondern im ländlichen Gebiet liegt, ist der im angefochtenen Entscheid herangezogene Stundenansatz für die Haushaltsarbeit von Fr. 30.00 als zu hoch einzustufen. Ausgehend von den statistischen Durchschnittslöhnen ist per Stichtag 1. Januar 2007 ein Stundenansatz für die Hausarbeit in Höhe von Fr. 28.00 als angemessen zu betrachten (E. 6.d/gg). - Bestimmung der Höhe des Wiederverheiratungsabzugs: