und der Stadt Rapperswil-Jona abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. 4. Die Gerichtskosten im Verfahren BO.2018.28+29-K1 von Fr. 32'000.00 sind von B._______ und C.___________ zu bezahlen, unter Anrechnung des Kostenvorschusses von Fr. 24'000.00. B._______ und C.___________ haften für die Gerichtskosten solidarisch; im Innenverhältnis entfallen zwei Drittel auf B._______ und ein Drittel auf C.____________. Die Gerichtskosten im Verfahren BO.2018.30-32-K1 von Fr. 8'000.00 werden mit dem von A.________ und der Stadt Rapperswil-Jona geleisteten Kostenvorschuss in gleicher Höhe verrechnet. B._______ und C.____________ haben A.