_ werden unter solidarischer Haftbarkeit verpflichtet, der Stadt Rapperswil-Jona und A._________ für deren Parteikosten CHF 211'431.00 zu bezahlen. Im internen Verhältnis entfallen auf Seiten der Beklagten je CHF 105'715.50 auf die Obersee Nachrichten AG und auf B._______. C._____________ hat im Innenverhältnis keine Parteikosten zu übernehmen. Auf Seiten der Kläger entfallen CHF 140'954.00 der Parteientschädigung auf die Stadt Rap- perswil-Jona und CHF 70'477.00 auf A.________. Im Übrigen wird die Berufung von A._______ und der Stadt Rapperswil-Jona abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.