___ und im Umfang von CHF 15'000.00 den solidarisch haftenden Obersee Nachrichten AG, B.______ und C.____________ auferlegt. Erhoben werden die Gerichtskosten im Umfang von CHF 12'000.00 bei den Klägern, unter Verrechnung mit dem geleisteten Kostenvorschuss von CHF 12'000.00. Weiter werden je CHF 3'000.00 bei der Obersee Nachrichten AG und bei B.________ erhoben. Der Stadt Rapperswil-Jona und A._________ wird im Umfang von CHF 9'000.00 das Rückgriffsrecht auf die solidarisch haftenden Beklagten eingeräumt.