Im Übrigen werden die Anträge der Parteien abgewiesen, soweit sie nicht infolge Gegenstandslosigkeit abgeschrieben werden. 10. Die Gerichtskosten, bestehend aus der Entscheidgebühr von CHF 18'000.00 für den begründeten Entscheid, werden im Umfang von CHF 3'000.00 und unter solidarischer Haftung der Stadt Rapperswil-Jona und A.________ und im Umfang von CHF 15'000.00 den solidarisch haftenden Obersee Nachrichten AG, B.______ und C.____________ auferlegt.