__]", [_Ort_], zu überweisen (vgl. betreffend Zahlung an eine Dritte: BK-BREHM, Art. 49 OR N 110 m.w.H.; betreffend Zins BGE 131 III 12 E. 8). 7.6 Fazit Zusammenfassend ist die Berufung der Kläger somit auch in diesem Punkt (Begehren Ziff. 3), wenn auch nicht vollumfänglich in der beantragten Höhe, so doch zumindest teilweise gutzuheissen. - 214 - IV. Prozesskosten 1. Prozesskosten des erstinstanzlichen Verfahrens 1.1 Gerichtskosten