Gleichzeitig unternahmen sie jedoch nicht genug, um der Verwirklichung dieser Gefahr entgegenzuwirken. Im Gegenteil, sie behielten die Stossrichtung ihrer Artikel unbeirrt bei und publizierten die fraglichen Leserbriefe nicht nur aktiv in ihrer Zeitung, sondern integrierten sie oder brüsteten sich damit teilweise auch noch im redaktionellen Teil. Zugleich duldeten sie (bis zur Klageeinleitung [Verhandlungsprotokoll Kläger, S. 2 f.]) auf der als Diskussions-Plattform ausgestalteten eigenen Facebook-Seite selbst schwerste Anwürfe und Beschimpfungen der übelsten und primitivsten Sorte (exemplarisch dafür kläg.act. 206 und 252; vgl. BK-BREHM, Art.