D. STAEHELIN, ZPO Komm., Art. 343 N 16; JENNY, DIKE-Komm-ZPO, 2. Aufl., Art. 343 N 12). 6.4 Fazit Somit ist den verantwortlichen Organen der Beklagten 1 – wiederum in teilweiser Gutheissung der Berufung der Kläger – anzudrohen, dass eine Widerhandlung gegen Ziff. 4 des angefochtenen Entscheids, und den Beklagten 2 und 3, dass eine Widerhandlung gegen die ihnen gegenüber neu auszusprechenden richterlichen Verbote gemäss Art. 292 StGB mit Busse bestraft wird. 7. Genugtuungsbegehren des Klägers 1 (Berufung Kläger Ziff. 3) 7.1 Antrag Kläger 1