"Tyrann" (d.h. eine autoritäre Person, die ihre [vormalige] Stellung, Macht dazu missbraucht[e], andere, besonders Abhängige, Untergebene, zu tyrannisieren [vgl. www.duden.de]). Durch die (sinngemässe) Beschreibung des Klägers als "machtbesessen" und/oder als "Tyrann" muss der Leser einerseits auf einen unwahren Sachbehauptungskern schliessen und wird dem Kläger 1 andererseits wertungsmässig jede Menschenehre abgesprochen.