5.2.1.1 So ist die in Klagebegehren Ziff. 5.1 (bzw. Berufungsbegehren Ziff. 1.1) thematisierte Äusserung, "der Kläger 1 oder andere Mitarbeiter der KESB Linth hätten Marco H.'s _____füsse medizinisch vernachlässigt" (ihnen also nicht genügend Aufmerksamkeit geschenkt), je nach Zusammenhang nicht widerrechtlich persönlichkeitsverletzend. Würden die Beklagten 2 und 3 in einem Zeitungsartikel beispielsweise rekapitulieren, die KESB Linth habe die __