Verweigerung der Akteneinsicht zum Selbstschutz). Insgesamt waren die meisten der zahlreichen Ehrverletzungen nicht mit der Erfüllung eines nennenswerten Informationsbedürfnisses verbunden oder – wie im Fall 'Rentner F.B.' – zur Erfüllung eines solchen (Information über das Instrument des Vorsorgeauftrags) unnötig. In einem anderen Fall sodann versuchten sich die Beklagten nachträglich mit Verweis auf eine gesellschaftspolitische Debatte zu rechtfertigen, die sie mit ihren eigenen Persönlichkeitsverletzungen überhaupt erst grundlos losgetreten hatten (z.B. 'G._____ / F.__').