Die Berichterstattung der ON über die KESB Linth und den Kläger 1 verlagerte sich relativ rasch von der anfänglich noch informativen und kritischen Sachdarstellung in eine Richtung, in der es bloss noch darum ging, der KESB Linth und/oder dem Kläger 1 stets weitere und spektakulärere Vorwürfe machen zu können. Dazu wurde mit zunehmender Dauer der Berichterstattung gar nicht mehr in Betracht gezogen, dass man auch an der Sachdarstellung der persönlich betroffenen Informanten zweifeln könnte, und wurden der Redaktion bekannte Tatsachen, die für die jeweiligen Handlungen/Verfügungen der KESB Linth gesprochen hätten, in den Artikeln ganz gezielt weggelassen, verharmlost oder