vermeintlichen Skandalen innerhalb der Verwaltung) im Vordergrund. Die Berichterstattung der ON über die KESB Linth und den Kläger 1 verlagerte sich relativ rasch von der anfänglich noch informativen und kritischen Sachdarstellung in eine Richtung, in der es bloss noch darum ging, der KESB Linth und/oder dem Kläger 1 stets weitere und spektakulärere Vorwürfe machen zu können.