In den ON war jedoch regelmässig das Gegenteil der Fall. Nicht nur wurden Aussagen und Auskünfte von Personen, die sich in ihrem Unverständnis und ihrer Wut über Entscheidungen der KESB Linth an die Beklagten gewandt hatten, unvermittelt und unkritisch in die Zeitungsbeiträge übernommen, sondern ihnen wurde durch irreführende Einschübe seitens der Redaktion (der Beklagten 2 und 3) auch noch zusätzlich Objektivität verliehen.