Das allein stünde einer Rechtfertigung noch nicht entgegen. Es liesse sich sogar argumentieren, dass Artikel darüber, wie das Auftreten, die Handlungen und die Verfügungen einer KESB von den Direktbetroffenen wahrgenommen werden, einen derart wichtigen Beitrag zu einem Thema von öffentlichem Interesse leisten, dass sich dadurch gewisse verbale Entgleisungen und ausnahmsweise selbst vereinzelte Unwahrheiten rechtfertigen liessen. Dies würde allerdings voraussetzen, dass für den Leser auch klar erkennbar ist, dass es sich dabei lediglich um die subjektive Sicht der Direktbetroffenen handelt. In den ON war jedoch regelmässig das Gegenteil der Fall.